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Haus der Baden-Würtemberger WeineImpressionen

Kontakt und Anreise

Besuchen Sie das Römermuseum Güglingen:

 Römermuseum Button

 

 

Öffnungszeiten des Römermuseums:

 

Mi bis Fr: 14.00 bis 18.00 Uhr

 

Samstag, Sonntag und Feiertage 10.00 bis 18.00 Uhr

 

 

Führungen auf Anfrage

und jeweils am 1. Sonntag im Monat um 15.00 Uhr

unter Tel. 07135/936123

 

weiter Informationen hier

 

Kontakt

Hotel & Restaurant

Herzogskelter

Evelin Bareither

Deutscher Hof 1

D-74363 Güglingen

Tel. +49(0)7135/93061-0

Fax +49(0)7135/93061-66

E-Mail: info@herzogskelter.de

 

Wenn Sie ein Navigationsgerät haben und dieses den Deutschen Hof nicht findet (Deutscher Hof ist ein Platz) dann geben Sie bitte die Marktstraße ein.

 

Anfahrts-Skizze:

 

Anfahrts-Skizze

Unsere allgemeineen Geschäftsbedingungen
für Bankettveraanstaltungen

Die AGBs gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

1. Veranstalter Als Veranstalter gilt, wer uns gegenüber als Auftraggeber auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

2. Bankettveranstaltungen Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere Veranstaltungen wie Hochzeiten, Weihnachtsfeiern, Geburtstage, gemeinsame Essen, kalte Buffets etc. verstanden.

3. Angebot und Vertragsschluss Der Vertrag kommt auf Buchungsanfrage des Veranstalters und einer entsprechenden schriftlichen Buchungsbestätigung durch uns zustande.

4. Teilnehmerzahl (1) Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer bei Reservierung noch nicht verbindlich mitteilen, so sind Abweichungen nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich. Für diesen Fall ist allerdings die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 1 Arbeitstag vor der Veranstaltung mitzuteilen.

(2) Liegt die tatsächliche Teilnehmerzahl über der in der Reservierung oder über der einem Arbeitstag vor der Veranstaltung mitgeteilten Zahl, rechnen wir auf Grundlage der tatsächlichen Teilnehmerzahl ab. Bei einer Unterschreitung der mitgeteilten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl.

(3) Ist eine Person aufgrund von Krankheit verhindert an der Veranstaltung teilzunehmen, entfällt hierdurch jedoch nicht der Vergütungsanspruch bzgl. des bestellten Essens. (4) Umbestellungen hinsichtlich des ursprünglich bestellten Speisen sind bei der Veranstaltung nicht möglich.